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Streit um die Wasserrechte
1948/1949
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Schon seit Menschengedenken kam es in Blatten zu Streitigkeiten wegen der Nutzung der Gewässer. 1948 versuchen Private, sich die Rechte am Brunnen im Tellin für eigene Zwecke zu sichern. Die Burgergemeinde Wiler (zu 50% Miteigentümerin der Alpe) verkauft die Wasserrechte an Privatpersonen aus Blatten. Es kommt zu einem Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft und der Burgergemeinde Wiler bzw. den privaten Käufern der Brunnen. Die Blattner mit Alprechten im Tellin wollen die Nutzungsrechte lieber der einheimischen Gesellschaft abtreten. Schlussendlich entscheidet der Staatsrat zugunsten der Gesellschaft. Am 1. Dezember 1949 wird die Wasserrechtskonzession von beiden Parteien unterzeichnet und in Kraft gesetzt.

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